- Die Überarbeitung des Immatrikulationsverfahrens in Auftrag zu geben, sodass dieses INTA -Personen die Möglichkeit gibt, sich an der Universität diskriminierungs- und barrierefrei mit den richtigen Namen und Anreden einzuschreiben. Hierzu ist es nötig, für diese Personen das Bewerbungsverfahren in den elektronischen Systemen und im
Dokumentverkehr anzupassen, damit nur noch die von der Person auch geführten Daten verwendet werden. - Die Überarbeitung des Verfahrens zur Änderung von Namen und Geschlecht in Auftrag zu geben, sodass dieses bürokratie- und barrierearm möglich ist. Hierzu ist es nötig die Verfahren so anzupassen, dass keinerlei weitere externe Nachweise notwendig sind,
damit die Änderung an der Universität in kraft tritt und die richtigen Namen und Anreden in allen Aspekten der Kommunikation verwendet werden. - Die Ausstellung des Semestertickets mit Lichtbild zu ermöglichen.
- Eine Überprüfung der Möglichkeit zur Überarbeitung der Änderung der Namen und Anreden von Beschäftigten der Universität in Auftrag zu geben, sodass in der internen sowie externen Kommunikation alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um eine diskriminierungsfreie Umgebung zu schaffen.
1Akronym für inter*, nicht binär, trans*, agender
Begründung:
Für viele INTA Personen ist die Verwendung der geführten Namen, Pronomen, Anreden usw. ein sehr wichtiger Aspekt in Verbindung mit der mentalen- sowie der körperlichen Gesundheit. Daher müssen an der Philipps Universität Marburg Strukturen geschaffen und angepasst werden, die eine diskriminierungsfreie Umgebung für alle schaffen.
Die Forderung eines DGTI-Ergänzungsausweises oder sogar einer Vornamens- und Personenstandsänderung nach dem TSG stellen für betroffene Personen eine unnötig hohe Belastung dar. Für eine Änderung nach dem TSG müssen viele Stunden an (Zwangs-)Therapie und
mindestens zwei Gutachten durchgeführt werden, welche für Betroffene meist sehr invasiv und diskriminierend verlaufen. Außerdem dauert dieser Prozess im Schnitt 9 Monate und kostet die Antragsteller*innen ca. 1.868€. Mit dem DGTI-Ergänzungsausweis ist das Verfahren zwar einfacher,
aber immer noch mit Kosten verbunden. So sind für die Beantragung 19.80€ nötig, zuzüglich dem Versand. Problematisch hier sind die erzwungenen Outings in Verbindung mit dem Studienausweis,
da bei jeder Kontrolle ein Lichtbildausweis benötig wird, welcher den falschen Namen trägt. Deshalb sollte für Studierende die Angabe der Namen und Anreden selbstbestimmt und ohne unnötige Barrieren, wie ein weiteres frei bestellbares Dokument, möglich sein. Diese Angabe kann während dem Bewerbungsprozess schon mit eingeführt werden und muss für schon eingeschriebene Studierende durch eine einfache Selbstauskunft durch einen formlosen Antrag o.Ä. änderbar sein. Die rechtlich gültige und unbedenkliche Verwendung der richtigen Vornamen und Anreden sind durch verschiedene Rechtsgutachten, u.a. von Prof. Dr. Ulrike Lembke und Dr. Alexander Tischbirek von der Humboldt-Universität zu Berlin, sowie der rechtlichen Einschätzung der Antridiskriminierungsstelle des Bundes bestätigt. Gleiche Gründe gelten auch für Beschäftigte, hier müssen allerdings die Möglichkeiten der Verwendung der richtigen Namen in der externen Kommunikation in Erfahrung gebracht werden, da für diese bisher keine ausreichenden Informationen gegeben sind.