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Anträge für das StuPa

Geschlechtliche Selbstbestimmung der Mitglieder der Universität Marburg

  1. Die Überarbeitung des Immatrikulationsverfahrens in Auftrag zu geben, sodass dieses INTA -Personen die Möglichkeit gibt, sich an der Universität diskriminierungs- und barrierefrei mit den richtigen Namen und Anreden einzuschreiben. Hierzu ist es nötig, für diese Personen das Bewerbungsverfahren in den elektronischen Systemen und im
    Dokumentverkehr anzupassen, damit nur noch die von der Person auch geführten Daten verwendet werden.
  2. Die Überarbeitung des Verfahrens zur Änderung von Namen und Geschlecht in Auftrag zu geben, sodass dieses bürokratie- und barrierearm möglich ist. Hierzu ist es nötig die Verfahren so anzupassen, dass keinerlei weitere externe Nachweise notwendig sind,
    damit die Änderung an der Universität in kraft tritt und die richtigen Namen und Anreden in allen Aspekten der Kommunikation verwendet werden.
  3. Die Ausstellung des Semestertickets mit Lichtbild zu ermöglichen.
  4. Eine Überprüfung der Möglichkeit zur Überarbeitung der Änderung der Namen und Anreden von Beschäftigten der Universität in Auftrag zu geben, sodass in der internen sowie externen Kommunikation alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um eine diskriminierungsfreie Umgebung zu schaffen.
    1Akronym für inter*, nicht binär, trans*, agender

Begründung:
Für viele INTA Personen ist die Verwendung der geführten Namen, Pronomen, Anreden usw. ein sehr wichtiger Aspekt in Verbindung mit der mentalen- sowie der körperlichen Gesundheit. Daher müssen an der Philipps Universität Marburg Strukturen geschaffen und angepasst werden, die eine diskriminierungsfreie Umgebung für alle schaffen.
Die Forderung eines DGTI-Ergänzungsausweises oder sogar einer Vornamens- und Personenstandsänderung nach dem TSG stellen für betroffene Personen eine unnötig hohe Belastung dar. Für eine Änderung nach dem TSG müssen viele Stunden an (Zwangs-)Therapie und
mindestens zwei Gutachten durchgeführt werden, welche für Betroffene meist sehr invasiv und diskriminierend verlaufen. Außerdem dauert dieser Prozess im Schnitt 9 Monate und kostet die Antragsteller*innen ca. 1.868€. Mit dem DGTI-Ergänzungsausweis ist das Verfahren zwar einfacher,
aber immer noch mit Kosten verbunden. So sind für die Beantragung 19.80€ nötig, zuzüglich dem Versand. Problematisch hier sind die erzwungenen Outings in Verbindung mit dem Studienausweis,
da bei jeder Kontrolle ein Lichtbildausweis benötig wird, welcher den falschen Namen trägt. Deshalb sollte für Studierende die Angabe der Namen und Anreden selbstbestimmt und ohne unnötige Barrieren, wie ein weiteres frei bestellbares Dokument, möglich sein. Diese Angabe kann während dem Bewerbungsprozess schon mit eingeführt werden und muss für schon eingeschriebene Studierende durch eine einfache Selbstauskunft durch einen formlosen Antrag o.Ä. änderbar sein. Die rechtlich gültige und unbedenkliche Verwendung der richtigen Vornamen und Anreden sind durch verschiedene Rechtsgutachten, u.a. von Prof. Dr. Ulrike Lembke und Dr. Alexander Tischbirek von der Humboldt-Universität zu Berlin, sowie der rechtlichen Einschätzung der Antridiskriminierungsstelle des Bundes bestätigt. Gleiche Gründe gelten auch für Beschäftigte, hier müssen allerdings die Möglichkeiten der Verwendung der richtigen Namen in der externen Kommunikation in Erfahrung gebracht werden, da für diese bisher keine ausreichenden Informationen gegeben sind.

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    Anträge für das StuPa

    Antrag gegen den Ausschluss von Studierenden mit HIV

    Antragsteller*innen: Rosa Liste, SDS
    Das Studierendenparlament möge beschließen:
    Das Vorgehen des Fachbereichs Medizin und der Uni Marburg beim Ausschluss von Studierenden mit
    einer HIV-Infektion ist stärkstes zu verurteilen.
    Das Studierendenparlament und der AStA Vorstand werden damit beauftragt diesen
    diskriminierenden Strukturen entgegenzuwirken und sich in den Entscheidungstreffenden Gremien
    für eine Abschaffung und Aufarbeitung dieser Strukturen einzusetzen.
    Des Weiteren verfassen der AStA und das Studierendenparlament gemeinsam eine Stellungnahme
    und veröffentlichen diese über die verfügbaren Kanäle.
    Begründung:
    Die Universität verweigerte im Sommer 2021 einem Studenten der Zahnmedizin aufgrund seiner HIV
    Infektion die Teilnahme an praktischen Kursen, obwohl aufgrund einer Viruslast unter der
    Nachweisgrenze kein Risiko der Ansteckung anderer besteht.
    Die Angabe einer HIV Infektion ist nicht Auskunft pflichtig und wurde auch nicht ohne weiteres an die
    Betriebsärztin weitergegeben. Nach Angaben des Studenten gab es von der Ärztin mehrere invasive
    und nötigende Nachfragen, welche dann zu dieser Auskunft führten.
    Auf die Klage gegen diesen Ausschluss bekam der Student vom Verwaltungsgericht Recht.
    Ex-Präsidentin Krause ignorierte diesen Beschluss und machte vom Hausrecht Gebrauch, und schloss
    diesen Studenten dennoch von den Kursen aus.
    In zweiter Instanz beim hessischen Oberlandesgericht bekam die Universität dann doch endgültig
    Recht. Ein Einspruch ist nicht mehr möglich, und das Studium des Studenten somit beendet.
    Dieses Vorgehen der Universität ist ein Zeichen der Stigmatisierung und Diskriminierung von
    Studierenden mit HIV und dieses Vorgehen gilt es zu beenden.
    Dies ist nicht der erste Fall eines solchen Ausschlusses.
    Artikel zum Thema:
    https://magazin.hiv/magazin/zahnmedizin-uni-marburg-studienstopp-wegen
    hiv/?fbclid=IwAR1VaMhn5vZEYiGnWlWcIrHq9t1NCeEawzsyTtslmV_XcBzvgtbhCMC0WX4

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    Anträge für das StuPa

    Antrag zur Unterstützung der Initiative „Gesundheit für alle in Hessen“- Anonymer Behandlungsschein und Clearingstellen vom Medinetz Marburg e.V. und medinetz Gießen

    Antragsteller*innen: SDS.dielinke, Rosa Liste und Campus Grün

    Das Student*innenparlament möge folgendes beschließen: Das Student*innenparlament der Philipps-Universität Marburg unterstützt die Initiative „Gesundheit für alle in Hessen“ vom Medinetz Marburg e.V. und medinetz Gießen. Der AStA Marburg weist in seinen Webauftritten aktiv auf die Initiative hin.

    Begründung:
    Gesundheit ist ein Menschenrecht.
    In Deutschland ist der Ärzt*innebesuch jedoch von Aufenthalts- und Krankenversicherungsstatus abhängig, auf Krankenversicherungen spezialisierte Beratungsstellen gibt es nur wenige. Medinetz Marburg e. V. und medinetz Gießen versuchen wie viele andere Vereine in Hessen seit Jahren diese klaffenden Lücken in der Gesundheitsversorgung zu überbrücken – ehrenamtlich, spendenbasiert, und nicht flächendeckend. Diese Aufgaben muss (endlich) staatlich übernommen werden – denn jede*r hat das Recht auf medizinische Versorgung!
    Die rassistischen und klassistischen Zustände im Gesundheitssystem sind untragbar! Es muss sofort sichere und unbürokratische Behandlungs- und Beratungsmöglichkeiten für alle geben.

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    Anträge für das StuPa

    Antrag zum Hissen von Pride-Flaggen im Pride-Month

    Antragsteller*innen: SDS.dielinke Marburg & Rosa Liste

    Das Student*innenparlament möge folgendes beschließen:
    Die Philipps-Universität Marburg hisst im Rahmen des Pride-Months, welcher bekannterweise im Juni stattfindet, Pride-Fahnen, also solche, die diverse Sexualitäten und Geschlechter repräsentieren. Die Philipps Universität hisst verschiedene Flaggen (Progress-Flag, Rainbow Flag, Non-Binary-Flag, Asexual-Flag, Inter-Flag). Der AStA erwirkt dies beim Präsidium.


    Begründung:
    Noch immer werden Menschen aufgrund ihrer Sexualität oder ihres Geschlechts von großen Teilen der Gesellschaft diskriminiert. Erst seit wenigen Jahrzehnten, finden sich für die LGBTQ*-Community Möglichkeiten, sich selbst zu repräsentieren und für sich einzustehen. Um zu verdeutlichen, seit welch kurzer Zeit diese Errungenschaften bestehen, seien die Abschaffung des § 175 des deutschen Strafgesetzbuchs, welcher sexuelle Handlungen zwischen zwei männlichen Personen unter Strafe stellte am 11. Juni 1994 und die sogenannte „Ehe für alle“, welche am 01.10.2017 in Kraft trat, genannt. Auch in Hinblick auf den jetzigen Konflikt zwischen Putin und der Ukraine, sehen wir, dass vor allem Menschen, welche ein Teil der LGBTQ*-Community sind, akuter Gefahr ausgesetzt sind und dementsprechend besonders dringend Hilfe benötigen. Um der LGBTQ*-Community auf der ganzen Welt unsere Solidarität zu zeigen, sollen deshalb im Pride Month, welcher in Erinnerung zum damaligen Stonewall Aufstands 1969 im Juni stattfindet, Flaggen gehisst werden.

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    Anträge für das StuPa

    Physiologie statt Stereotype im Sport

    Das Studierendenparlament möge beschließen:

    Die Studierendenschaft setzt sich für folgende Ziele für die Studiengänge Sport und Bewegungswissenschaften ein:

    • Die Studierendenschaft lehnt die Leitungseinteilung der bewegungspraktischen Prüfungen nach „Männer“ und „Frauen“ beziehungsweise „Studentinnen“ und „Studenten“ ab und fordert eine Abschaffung dieser binär kategorisierten Berwertungsgrundlagen.
    • Die Studierendenschaft fordert eine Bewertung nach Physiologie und tatsächlichen körperlichen Fähigkeiten. Die Bewertung muss fundiert und sachlich erfolgen und nicht von sozialen Erwartungen und Stereotypen beeinflusst sein.

    Begründung

    Die Bewertungen im Sport erfolgt nach veralteten stereotypischen Normen, welche sich an Körperbau und Muskelmasse orientieren sollen. Außerdem befinden wir uns hier immer noch in einer binären Einteilung von Leistungen. Eine Bewertung nach den physiologischen Fähigkeiten der Studierenden würde für eine transparente Bewertung nach sinnvollem Maßstab gewähren.

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    Anträge für das StuPa Geschichte der Rosa Liste

    Antrag zur Intervention gegen Diskriminierung von trans* & inter Studis

    1. Das Studiererendenparlament möge sich folgendermaßen positionieren:
      Die Vielfalt von Geschlecht ist Realität des universitären Alltags. Das Studierendenparlament spricht sich für die Förderung von selbstbestimmten und emanzipatorischen Strukturen aus, und unterstreicht förderhin die Wichtigkeit der Sichtbarkeit, und das Empowerment, von trans* und inter Personen. Die Studierendenschaft an der Philipps-Universität Marburg positioniert sich ausdrücklich gegen die soziale und strukturelle Diskriminierung von trans* und inter-Studierenden an der Universität. Jede Form der Benachteiligung von trans* und inter Personen aufgrund ihres Geschlechts und/oder ihrer geschlechtlichen Identität ist inakzeptabel.
    2. Das Studierendenparlament fordert den AStA auf,
      Diskriminierungserfahrungen von LSBT*I Studierenden zu recherchieren, und daraus hervorgehende strukturelle Benachteiligungen aufzudecken, um eine kritische und öffentlichkeitswirksame Debatte über den diskriminierenden Alltag von sexuellen und geschlechtlichen Minderheiten anzuregen. Der AStA möge sich dafür einsetzen, dass der Zwang zur binären Verortung des Geschlechts durch die Verwaltung der Philipps-Universität endgültig beendet wird. Mindestens die Anerkennung des DGTI-Ergänzungsausweises kann und darf nicht verhandelbar sein. Darüber hinaus soll der AStA darauf hinwirken, dass in der neuen Verwaltungssoftware ein Freifeld für die selbstbestimmte Eintragung des Geschlechts integriert wird. Die Lebensrealität von LSBT*I Personen an der Universität darf nicht pathologisiert werden