Antragsteller*innen: Rosa Liste, SDS
Das Studierendenparlament möge beschließen:
Das Vorgehen des Fachbereichs Medizin und der Uni Marburg beim Ausschluss von Studierenden mit
einer HIV-Infektion ist stärkstes zu verurteilen.
Das Studierendenparlament und der AStA Vorstand werden damit beauftragt diesen
diskriminierenden Strukturen entgegenzuwirken und sich in den Entscheidungstreffenden Gremien
für eine Abschaffung und Aufarbeitung dieser Strukturen einzusetzen.
Des Weiteren verfassen der AStA und das Studierendenparlament gemeinsam eine Stellungnahme
und veröffentlichen diese über die verfügbaren Kanäle.
Begründung:
Die Universität verweigerte im Sommer 2021 einem Studenten der Zahnmedizin aufgrund seiner HIV
Infektion die Teilnahme an praktischen Kursen, obwohl aufgrund einer Viruslast unter der
Nachweisgrenze kein Risiko der Ansteckung anderer besteht.
Die Angabe einer HIV Infektion ist nicht Auskunft pflichtig und wurde auch nicht ohne weiteres an die
Betriebsärztin weitergegeben. Nach Angaben des Studenten gab es von der Ärztin mehrere invasive
und nötigende Nachfragen, welche dann zu dieser Auskunft führten.
Auf die Klage gegen diesen Ausschluss bekam der Student vom Verwaltungsgericht Recht.
Ex-Präsidentin Krause ignorierte diesen Beschluss und machte vom Hausrecht Gebrauch, und schloss
diesen Studenten dennoch von den Kursen aus.
In zweiter Instanz beim hessischen Oberlandesgericht bekam die Universität dann doch endgültig
Recht. Ein Einspruch ist nicht mehr möglich, und das Studium des Studenten somit beendet.
Dieses Vorgehen der Universität ist ein Zeichen der Stigmatisierung und Diskriminierung von
Studierenden mit HIV und dieses Vorgehen gilt es zu beenden.
Dies ist nicht der erste Fall eines solchen Ausschlusses.
Artikel zum Thema:
https://magazin.hiv/magazin/zahnmedizin-uni-marburg-studienstopp-wegen
hiv/?fbclid=IwAR1VaMhn5vZEYiGnWlWcIrHq9t1NCeEawzsyTtslmV_XcBzvgtbhCMC0WX4
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